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Bei Fitnessstudio-Verträgen gibt es oft kein Widerrufsrecht

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Rostock – Beim Vertrag mit dem Fitnessstudio ist die Unterschrift bindend. Das heißt: Es gibt in der Regel kein 14-tägiges Widerrufsrecht, erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Es sei denn, der Kunde hat es ausdrücklich mit dem Betreiber vereinbart. Kunden sollten daher wissen, worauf sie sich einlassen, denn für eine Kündigung gelten Regeln.

So gilt für eine Kündigung häufig eine Frist. Höchstens sollte diese drei Monate zum Vertragsende betragen. Eine automatische Vertragsverlängerung ist möglich, wenn dies ausdrücklich geregelt ist. Wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigung per Einschreiben verlangt oder werden die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht beachtet, ist die Klausel ungültig.

Eine außerordentliche Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen meist möglich – etwa bei dauerhafter Sportunfähigkeit, einem Umzug des Studios, unzumutbaren Änderungen der Öffnungszeiten oder bei wesentlichen Leistungsänderungen. Eine außerordentliche Kündigung ist nicht an Fristen gebunden. Allerdings müssen Kunden dem Studio den Grund binnen einer angemessenen Frist mitteilen.

Fotocredits: Marijan Murat
(dpa/tmn)

(dpa)

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