mp Groß-Gerau – Jeder geschäftsfähige Volljährige kann sich eine Vorsorgevollmachte ausstellen. In ihr räumt er einer Person seines Vertrauens das Recht ein, in seinem Namen stellvertretend zu handeln, wenn er selbst nicht mehr in der Lage dazu ist.

mp Groß-Gerau – Jeder geschäftsfähige Volljährige kann sich eine Vorsorgevollmachte ausstellen. In ihr räumt er einer Person seines Vertrauens das Recht ein, in seinem Namen stellvertretend zu handeln, wenn er selbst nicht mehr in der Lage dazu ist.