Sind Mitglieder eines Fitnessstudios dauerhaft krank oder verletzt, können sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Das geht jedoch nur mit einem Attest. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert Klaus-Dietmar Gabbert

Sind Mitglieder eines Fitnessstudios dauerhaft krank oder verletzt, können sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Das geht jedoch nur mit einem Attest. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert                              Klaus-Dietmar Gabbert